Es kommt immernoch vor, dass wir uns bei der Tiervermittlung für die anfallende Vermittlungsgebühr rechtfertigen müssen.
Diese Gebühr ist in erster Linie zum Schutz der Tiere da und bedeutet kein Äquivalent zum Wert des Tieres.
Viele behandeln ein Tier so lange als Sache, bis Sie etwas dafür bezahlen müssen. Es gibt leider viele Menschen, die unlautere Absichten mit den Tieren haben und sie an Tierversuchslaboratorium oder an die Fellindustrie verkaufen. Ein solcher Handel lohnt sich dann, wenn man die Tiere umsonst oder sehr günstig bekommt und so beim Verkauf gutes Geld zu machen ist. Wir schützen unsere Tiere vor einem derartigen Missbrauch mit der erhobenen Schutzgebühr. Nur so können wir sicherstellen, dass ein Handel nicht mehr rentabel ist!
Häufig kommt auch der Vorwurf: „Seid doch froh, dass Ihr eure Tiere loswerdet!“ Für all jene, die dem zustimmen: Im Tierschutz geht es nicht ums schnelle "Entledigen"!
Unser Bestreben ist es für jedes Tier das bestmögliche Zuhause zu finden, es im Tierheim bestmöglich zu betreuen und tierärztlich zu versorgen. Und diese Aufgabe ist mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden.
Die Erhebung der Gebühr hilft dabei, wenigstens einen Teil der angefallenen Tierarzt- und Pflegekosten abzudecken. In der Regel werden unsere Tiere mindestens einer ärztlichen Untersuchung unterzogen, mehrfach entwurmt, entfloht, kastriert, gechippt, bereits geimpft, gefüttert und liebevoll betreut.
| Hund | unkastriert | 120,- | Rüde kastriert |
200,- | Hündin kastriert | 250,- | |
| Katze | bereits kastriert |
79,- | Kater im TH kastriert |
104,- | Katze im TH kastriert | 119,- | |
| Kleintier | Meerschwein | 10,- | kastriert | 25,- | |||
| Kaninchen | 15,- | kastriert | 30,- | ||||
| Vogel klein | 15,- | Vogel groß | 30,- | ||||


FAQ