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Vermächtnis
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Testament - Ihr letzter Wille gilt den Tieren

"Ein Heim und doch kein Zuhause!": jahrein - jahraus, bei jedem Wetter und unter den schlimmsten Bedingungen. Um diesen Dienst im Sinne des Tierschutzes zu finanzieren, brauchen wir die finanzielle Hilfe vieler Menschen. So bedenken uns einige über ihren Tod hinaus mit Ihrer Unterstützung und setzen den Tierschutzverein als Erbe oder Vermächtnisnehmer in ihrem Testament ein. Dabei erfüllen wir natürlich im Sinne des/der Verstorbenen den Testamentsinhalt und erledigen alle Formalitäten. Wir kümmern uns beispielsweise um das geliebte Tier nach dem Tode des Erblassers, wenn dem Tierschutzverein im Testament diese Aufgabe überlassen wurde.

Wie kann man Tieren mit dem letzten Willen Gutes tun?

- Sie können einen rechtsfähigen Erben im Testament bestimmen, oder mit einem Vermächtnis bedenken (ihm also einen Geldbetrag vermachen), der seinerseits Tieren hilft (z.B. Tierschutzverein Nürnberg-Fürth und Umgebung e.V.).

- Sie können einen oder mehrere Erben einsetzen und es ihnen testamentarisch zur Auflage (§§ 1940, 2192ff BGB) machen, sich um ein Tier zu kümmern, eine bestimmte Summe aus der Erbschaft an das Tierheim zu zahlen, o.ä. Für die Überwachung der Auflage kann ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden (§§ 2197ff BGB). Ebenso kann ein Vermächtnisnehmer mit einer solchen Auflage versehen werden.

Was man beachten muss

Testamentarische Verfügungen müssen entweder eigenhändig, das heißt komplett in persönlicher Handschrift abgefasst werden (§ 2247 BGB) oder aber zur Niederschrift eines Notars (§ 2231 Nr. 1 BGB).

ACHTUNG: die Nichtbeachtung dieser Formvorschriften macht das Testament vollständig ungültig!

Immer enthalten und erkennbar sein sollten: Aussteller, Ort, Datum und Unterschrift.

Der Inhalt sollte klar, präzise und unmissverständlich sein, da sich sonst Auslegungsspielräume auftun, die vom Erblasser nicht gewollt sind und schlimmstenfalls zu langjährigen (gerichtlichen) Auseinandersetzungen zwischen den Erben führen können. Es empfiehlt sich immer eine rechtliche Beratung!