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Presse
„Kampfhunde“ – ein derzeit unlösbares Problem

Seit dem 10.07.1992 gibt es die Bayerische Kampfhundeverordnung. In der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit Art.37/I Satz 1 LStVg sind mehrere Rassen aufgeführt, in denen die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet wird.

Für die Haltung dieser, unter dem Begriff „Kampfhunde“ gelisteten Rassen, ist unter anderem eine Erlaubnis erforderlich, die von der zuständigen Behörde ausgestellt werden kann. Siehe Informationsblatt der Stadt Nürnberg.

Die nötige Vorraussetzung, dass der Halter ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines solchen Hundes nachweisen kann, wurde nach unserer Kenntnis in keinem Fall anerkannt. Hier sind die städtischen Behörden gefordert in vertretbarer Weise ein berechtigtes Interesse anzuerkennen und nicht grundsätzlich abzulehnen.

Wird an dieser Situation nichts geändert, bleibt die Vermittlung eines Kampfhundes der Kategorie I der "Kampfhundeverordnung" nahezu unmöglich.

Gerade in den vergangenen 10 Monaten ist eine Flut von sichergestellten American Staffordshire Terriern und American Pitbull Terriern über unser Tierheim Nürnberg hereingebrochen.

Es befinden sich ständig Hunde dieser Rassen in unserer Obhut, ohne die Chance in Bayern oder in  anderen Bundesländern vermittelt werden zu können.

Maja Nikita

Ein langjähriger Aufenthalt im Tierheim, mit allen negativen Begleiterscheinungen, wie Verhaltensstörungen, Aufbau von Aggression durch Bewegungsmangel und Verursachung von enormen Kosten zu Lasten des Tierschutzvereines, ist für die Hunde unumgänglich. Dies ist aus tierschützerischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht länger hinzunehmen.