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Wir, der Tierschutzverein Nürnberg-Fürth und Umgebung e.V. fordern, sicherlich auch im Namen aller bayerischen Tierschutzvereine folgende Änderungen:
1. Strengere Kontrollen von Tiertransporten an den osteuropäischen Grenzen.
2. Massivere Ahndung bei der illegalen Einfuhr von Tieren.
3. Änderung des Art. 37 LStVG Halten eines Kampfhundes
Der Passus "Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auszugehen ist", ist zu streichen.
4. Aus Art. 37/I Satz 1 LStVG ist zu streichen, dass der Halter ein berechtigtes Interesse
Auf eine genaue Überprüfung des Hundes ( Wesenstest, der alle 2 Jahre zu wiederholen ist ) und vor allem auf eine Überprüfung des Halters ( Führungszeugnis ) und dessen charakterliche Eignung zur Führung eines "Kampfhundes", ist größter Wert zu legen.
Wir sind uns mit den Sachverständigen für das Hundewesen in Bayern einig, dass ein geprüfter guter Hund durchaus von vernünftigen und verantwortungsvollen Menschen gehalten werden kann.
Wir haben in einem Schreiben an das Bayerische Staatsministerium des Inneren unsere Probleme und Forderungen dargelegt. Des Weiteren wird ein Gespräch mit dem Umweltreferenten der Stadt Nürnberg stattfinden.




